| Arbeitsschwerpunkte |
| Diese Frage bewegt natürlich jeden Mandanten an aller erster Stelle: Ist der Anwalt „der Richtige“ für mein Problem? Entscheidend für eine fachlich fundiert Beratung ist dabei m. E. weniger ein ganz bestimmter „Arbeitsschwerpunkt“, sondern das Vertrauensverhältnis zwischen Anwalt und Mandanten. Das eigentliche Rechtsproblem ist oftmals sehr facettenreich und lässt sich eben nicht oder nur zu einem Teil auf einen Arbeitsschwerpunkt reduzieren, sondern die Aufarbeitung kann nur Schritt für Schritt vorangehen. Rüstzeug für eine gute Aufarbeitung ist hier sicherlich auf Seiten des Anwalts seine fachliche Qualifikation, die man seinem beruflichen Werdegang entnehmen kann. Besondern Wert lege ich im Rahmen der Beratung auf ein sehr sorgfältige Aufarbeitung – wenn nicht gar mit wissenschaftlicher Gründlichkeit - des Sachverhaltes. Erst danach wird in der Regel das Rechtsproblem erkennbar, um dessen Lösung es geht. Eine persönliche und eingehende Erstberatung im weitesten Sinne des Wortes, ist dabei sicherlich der erste Schritt, um sich als Mandant darüber klar zu werden, ob dieser Anwalt „der Richtige“ ist oder nicht. Und für diejenigen, denen die Arbeitsschwerpunkte doch wichtig sind, möchte ich hier noch auch auf mein Publikationsverzeichnis verweisen, das neben rein anwaltlichen Fachbezügen auch hinweist auf: Schiedsgerichtsbarkeit, außergerichtliche Konfliktbeilegung, anerkannte Staatliche Gütestelle mit eigener staatlich anerkannter Schiedsordnung, Mediation, Verwaltungsrecht im allgemeinen und besonderen, Ausarbeitung von Vertragsgestaltungen, Arbeitsrecht, Erbrecht, Gesellschafts- und GmbH-Recht, Bankrecht und Recht privater Sicherheiten, privates und öffentliches Baurecht, Bauträgerrecht, Stiftungsrecht, Namens- und Urheberrecht, allgemeines Zivilrecht, Insolvenz-, Prozess- und Internationales Verfahrensrecht und sowie Verfassungs- und Menschenrechte |
| Stand: 01.06.2006 |

